Überlassen Sie ihr Personal nicht dem Zufall! Mit modernsten Erkenntnissen und Methoden wählen Sie mit meiner Unterstützung passende Mitarbeiter aus und begeistern Sie für Ihr Unternehmen.
TATJANA MARIA SCHMIDT
B.sc. in Psychologie
PERSONALENTWICKLUNG
Wir alle kennen die Begriffe Burnout, Mobbing, Konflikte und viele mehr.
Für betroffene Personen sind diese Begriffe mit Inhalten gefüllt, die den gesamten Tagesablauf bestimmen können. Ein Teufelskreis, der mit Problemen beim Einschlafen anfängt, am Durchschlafen hindert und die Fahrt zur Arbeit wie die zum Schafott erscheinen lässt. Resultierend daraus entstehen psychische und körperliche Beschwerden.
Es muss auch nicht immer Mobbing sein, Konflikte mit Kollegen oder zweifelhafte Führungsmethoden können ebenso Auslöser sein. Unter dem Begriff „Personalentwicklung“ verbergen sich mehrere Anknüpfungspunkte um Orte der Arbeit von negativem Stress zu befreien. Das fängt mit der Auswahl der passenden Mitarbeiter an, denn wer ins Team passt und ähnliche Werte vertritt, der integriert sich leichter.
Mitarbeiter entwickeln und deren Potenzial durch Bildung ausschöpfen beinhaltet ebenfalls Entfaltung in den Sparten der Sozialkompetenz wie Führung, Konfliktfähigkeit und Kommunikation. Um frühzeitig aus Arbeitgebersicht die Unstimmigkeiten im eigenen Unternehmen feststellen zu können hat der Gesetzgeber jedes Unternehmen mit einem eigenen Absatz im Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, der Beurteilung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz (§ 5 ArbSchG, Abs. 5.,6) nachzukommen.
Diese Beurteilung identifiziert den Ursprungsort der psychischen Belastung und gibt dem Begleiter der Beurteilung damit eine Möglichkeit etwas dagegen zu unternehmen.
Ist der Begleiter dieser Beurteilung nicht abhängig im Unternehmen verankert, bietet das den weiteren Vorteil der Diskretion gegenüber Vorgesetzten und Kollegen. Kritikpunkte können anonymisiert bearbeitet werden und es ergibt sich eine höhere Chance der Maßnahmeneffektivität.
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Beurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz (gemäß § 5 ArbSchG, Abs. 5.,6.) und Intervention.
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz
standardisierte Fragebögen
Mitarbeitergespräche
GDA konform
Diskretionsverpflichtet
Dokumentation psychischer Belastung am Arbeitsplatz
Datenerhebung und Datenarchivierung
Berichterstellung unter Berücksichtigung des Schutzes persönlicher Daten
Durchführung notwendiger Maßnahmen bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz
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ICH FREUE MICH AUF IHRE NACHRICHT
schmidt’con | Tatjana-Maria Schmidt · Heedfelder Str. 97, 58509 Lüdenscheid · Tel.: 0179 66 60 322 · Mail: ts@schmidtcon.de
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